Die Schadenminderungspflicht: Was du alles beachten musst!

Schadenminderungspflicht

Wir klären auf: Was regelt die Schadenminderungspflicht? Welchen Pflichten muss der Geschädigte im Schadensfall nachkommen?

Viele durch Schäden Betroffene, wissen nicht, dass Schäden mit Verpflichtungen einhergehen. Geschädigte können im Schadensfall unter nicht Beachtung ihrer Pflichten schnell zum Mitschuldner werden. Demnach kann im schlimmsten Fall der Schadensersatz geringer als gewöhnlich ausfallen. 

Was sagt die Schadenminderungspflicht aus?

Der Geschädigte darf nicht untätig zuschauen, während sich der Schaden weiter vergrößert. Die Schadenminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten vermeidbare Schäden abzuwenden sowie entstandene Schäden zu mindern, als auch anzuzeigen. Trotz des Anspruches auf Schadenersatz, trifft den Geschädigten gleichwohl die eigene Pflicht den Schaden und die Schadensfolgen gering zu halten.

Laut dem Gesetzgeber (§ 254 BGB) ist im Falle eines Mitverschulden des Geschädigten an der Entstehung des Schadens, die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes von folgenden Faktoren abhängig:

1. Inwieweit der Schaden vorwiegend von dem ein oder anderen Teil verursacht wurde.

2. Ob der Geschädigte Maßnahmen zur Schadenminderung ergriffen, oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen bzw. enstehenden Schadens aufmerksam gemacht hat.

Ein Verstoß der Schadenminderungspflicht hat eine womöglich niedriger ausfallende Schadensersatzsumme zur Folge. Dazu zählt unter anderem auch das Unterlassen von Schadenabwendungspflichten. Je nach Intensität des Eigen- oder Mitverschuldens durch den Geschädigten, kann die Schadenersatzsumme von der Versicherungsgesellschaft um 1% bis 100% reduziert werden.

Doch gibt es ein konkretes Vorgehen um der Schadenminderungspflicht erfolgreich nachzukommen und somit den Schadenersatz in voller Höhe in Anspruch zu nehmen?

Die Pflichten des Geschädigten

Die obliegende Rechtspflicht laut dem Gesetzgeber (§242 BGB), verpflichtet den Geschädigten alles ihm zumutbaren zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Falls nötig, muss dieser ebenfalls die anfallenden Kosten vorstrecken. Weiter muss der Geschädigte seine Vertragspartner oder den Schädiger auf den möglich entstehenden Schaden hinweisen. Aber wie genau wird vorgegangen?

Beispiel: Wasserschaden in der Eigentumswohnung

Max ist Eigentümer einer Wohnung. Ein offensichtlich undichtes oder gebrochenes Rohr ist Grund für austretendes Wasser im Keller. Was ist zu tun? 

1. Max sollte, wenn möglich schnellstens die Ursache und Herkunft des Schadens ausmachen. An erster Stelle steht für Max die Beauftragung eines Handwerkers. Eine Leckageortung soll den Schaden dokumentieren und die Leckstellenposition genau bestimmen. Wichtig hierbei: Wenn nötig, muss Max die Kosten für die Leckageortung vorstrecken.

2. Selber Hand anlegen! Aufgrund der Schadenminderungspflicht muss Max aus gesetzlichen Gründen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Andernfalls könnte es passieren, dass er den Schadenersatz von der Versicherung nicht in voller Höhe ausgezahlt bekommt.

3. Im letzten Schritt muss Max eine Schadenmeldung erstellen und diese an die Versicherungsgesellschaft senden. So wird die Versicherung informiert und der Schaden kann zeitnah reguliert werden. Wenn alle vorigen Schritte Ordnungsgemäß ausgeführt wurden, sollte Max seine volle Schadenersatzsumme von der Versicherung erhalten.

Eine temporäre Lösung um den weiteren Wasseraustritt zu verhindern und den Schaden zu mindern, ist in dem Falle eine Rohrschelle, die Max an dem undichten Rohr befestigt. Auch hier streckt Max die Kosten vor und handelt schadenmindernd entgegen, da dies der Gesetzgeber in Form des §242 BGB vorgibt!

Solltest Du auf eine Erlaubnis warten?

Grundsätzlich kann und sollte der Eigentümer, eigenständig Maßnahmen für die Schadenminderung ergreifen. Hierzu sind auch im Versicherungsfall keine Freigaben von der Versicherungsgesellschaft erforderlich. Laut dem §82 Absatz 1 VVG, sollten jedoch Versicherungsnehmer den Weisungen des Versicherers, falls gegeben und zumutbar, Folge leisten. Wenn keine gegeben sind, kann der Versicherungsnehmer unter Umständen die es gestatten, Weisungen einholen.

Schäden unterscheiden sich zumeist in Ihrer Art, dem Ausmaß und der Ursache. So lässt sich kein allgemeines Schema zum Ablauf der Schadenminderung abbilden. Jedoch schreibt die Gesetzgebung ausführlich vor, wer sich wie im Falle der Schadenminderungspflicht zu verhalten hat.

Wenn Du Fragen hast oder mehr wissen möchtest, kannst Du uns gerne kontaktieren.

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