Die wichtigsten Versicherungen für Wohnungseigentümer

Schutz für die Immobilie

Wir wollen Dir einen Überblick über die relevantesten Versicherungen für eine Eigentumswohnung geben und darauf eingehen, welche Versicherungen als besonders wichtig gelten. Der Versicherungsschutz ist letzten Endes immer eine individuelle Entscheidung. Jeder Eigentümer befindet sich in einer ganz unterschiedlichen finanziellen wie persönlichen Lebenssituation und hat darüber hinaus eigene Vorzüge, wie viel Schutz für seine Immobilie oder ihn selber wichtig ist, entscheidet jeder für sich individuell.

Auf den ersten Blick sind Versicherungen genau wie viele weitere Themengebiete rund um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften, nicht das spannendste Thema, dennoch sollte man sich mit der ausreichenden Absicherung der eigenen Immobilie gründlich auseinandersetzen. Diese sollte dabei weder zu überversichert, noch unterversichert sein. Bei einer Eigentumswohnung handelt es sich hauptsächlich um sechsstellige Geldbeträge so auch bei einer Hausratversicherung, deren Beträge oftmals im fünfstelligen Bereich liegen. Versicherungen sollen grundsätzlich für einen ausreichenden Schutz sorgen, sodass man die eigene Wohnung beruhigt nutzen kann – ob als Selbstnutzer oder als Vermieter. Nach § 21 Absatz 5 Punkt 3 des Wohneigentumsgesetzes gibt es Pflichtversicherungen und einige freiwillige Versicherungen im Bereich des Versicherungsschutzes für die WEGs. Über diese wollen wir Dich hier aufklären.

Die Gebäudeversicherung: ein essenzieller Allrounder

Zumeist macht das Wohneigentum den größten Teil des Vermögens aus. Dementsprechend gibt es viele Versicherungen rund um die Immobilie. Dazu zählt die Gebäudeversicherung, mit der Du als ehemaliger oder noch-Hausbesitzer vielleicht bereits in Kontakt gekommen bist. Die Gebäudeversicherung ist eine sog. Pflichtversicherung für alle Häuser und Wohnungen, die von der Gemeinschaft getragen wird. Als beispielsweise (Neu-) Mitglied einer WEG im Einzelnen muss man sich demnach nicht kümmern.

Versicherung gegen Schäden an der Immobilie
Nur für Wohnraum bestimmte und nicht gewerblich genutzte Gebäude werden in der Gebäudeversicherung versichert. 

Eine Gebäudeversicherung ist ein sog. Kombiprodukt und leistet bei Schäden an der Immobilie und den Nebengebäuden (Garagen), die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Das sind die Gefahren, die in jeder Police versichert sind.

Die Elementarschaden-Haftpflicht

Eine Elementarschaden-Haftpflichtversicherung wird ebenfalls von der Gemeinschaft getragen und muss infolgedessen nicht von den Besitzern getrennt abgeschlossen werden. Sie schützt vor Naturgewalten wie z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck. Für diese und ähnliche Vorkommnisse ist meist die Elementarschadenversicherung vonnöten. Sie wird in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge abgeschlossen. Einzelgefahren sind dabei in der Regel nicht ab- oder zuwählbar.

Versicherung gegen Elementarschäden wie Überschwemmung
Wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder das Grundstück durch Regen überschwemmt wird, liegt eine Überschwemmung vor.

Die Elementar-Haftpflichtversicherung ist jedoch im Gegensatz zur Gebäudeversicherung nicht verpflichtend. Meist wird das Versichern von Elementarschäden seitens der Wohnungseigentümer aufgrund des hohen Preises abgelehnt, obwohl sie sich als sinnvoll erweist und zu den notwendigen Versicherungen zählt. Laut dem GDV sind nur knapp die Hälfte aller Gebäude in Deutschland dem finanziellen Risiko durch Naturgefahren richtig geschützt, obwohl 99% der Häuser problemlos versicherbar sind. Die Versicherten verzichten auf einen umfassenden Schutz und sparen lieber das Geld. Gegen Elementarschäden unversicherte Liegenschaften, die sich beispielsweise an einem Fluss oder in Gefahrenlage befinden, und bereits betroffen von einer Überschwemmung waren, sind an einem späteren Zeitpunkt kaum mehr versicherbar. Als Risikoort Eingestuft, ist die Immobilie gar nicht mehr versicherbar.

Die Hausratversicherung: 

Die Hausratversicherung schützt die Werte aller beweglichen Gegenstände in Deinem Haushalt. Dazu zählen Schäden am Mobiliar nach einem Brand, Leitungswasserschaden, Einbruch und Unwetterschäden. Je nach Leistungsumfang können auch Fahrräder mitversichert sein. In der Regel muss eine Glasversicherung separat abgeschlossen oder kann dazugebucht werden. Die Sinnhaftigkeit der Hausratversicherung für den einzelnen Eigentümer, misst sich unter anderem an dem Kostenrisiko, das er bereit ist einzugehen, falls die Wohnung durch ein Ereignis verwüstet wird. 

Tipp: Überlege Dir für Dich selber, was Deine Einrichtung insgesamt gekostet hat. Dazu zählen Mobiliar, Schmuck und Wertsachen. Könntest Du diese Summe auf einmal ersetzen, falls durch einen Brand oder Rohrbruch Deine Wohnung beschädigt wird? Falls nein, ist eine Hausratversicherung für Dich sinnvoll. Überlege auch, ob Du besonderen Schutz für Dein Fahrrad brauchst. Ist jedoch alles schnell zu ersetzen und weniger kostenintensiv, so kannst Du unter Umständen auf die Hausratversicherung verzichten. 

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist gerade für Wohneigentümergemeinschaften sehr wichtig. Falls Du Deine Immobilie nicht selbst bewohnst, sondern sie an jemanden vermietet hast (oder einfach nur überlassen), dann ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eine sinnvolle Versicherung. Denn als Eigentümer hast Du sog. Verkehrssicherungspflichten. Du musst also dafür sorgen, dass von Deinem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Eigentümer können sich somit absichern, wenn sich Passanten auf einer glatten Fläche vor dem Haus beim Sturz verletzen. Eine private Haftpflichtversicherung reicht für diesen Fall nicht aus.

Wohnungshaftpflichtversicherung

Die Wohnungs-Haftpflichtschutz schützt Dich als Vermieter einer Wohnung im sogenannten Sondereigentum. Sie steht Vermietern zur Verfügung, wenn sie Risiken, die von ihrer Wohnung ausgehen, absichern wollen. Damit ist die Wohnungs-Haftpflichtschutz ein wichtiger Baustein für Vermieter von Eigentums­wohnungen und die perfekte Ergänzung zur Privat-Haftpflichtversicherung.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Dich dabei Deine Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen. Streitigkeiten in Wohneigentümergemeinschaften sorgen immer wieder für zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Das Streitthema Wohnen umfasst unter anderem Gründe wie Ärger um Sonder- und Gemeinschaftseigentum oder Anfechtungsklagen gegen fragwürdige Beschlüsse. In der Regel sind Streitigkeiten über die Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft in den Verträgen der Rechtsschutzversicherungen ausgenommen. Inzwischen bietet ein großer Versicherungskonzern spezielle Eigentümer-Rechtsschutzversicherungen, die jedoch relativ kostspielig sind.

Weitere wichtige Versicherungen, die man als Eigentümer besitzen sollte:

– Beiratshaftpflichtversicherung: Schützt die WEG Beiräte vor den finanziellen Folgen eines Vermögensschadens, Erstattung von Vermögensschäden durch Fehlverhalten als WEG Beirat, Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

– Mietausfallversicherung: Die Mietausfallversicherung übernimmt offene Mietzahlungen säumiger Mieter. Je nach Anbieter schließt die Mietausfallversicherung auch die Kostenübernahme für Renovierung bei Zerstörung oder Verwahrlosung der Wohnung durch den Mieter ein.

– Restschuldversicherung: Die Restschuldversicherung sichert den Kreditnehmer bzw. seine Angehörigen während der Kreditlaufzeit gegen bestimmte Risiken, wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod ab. Besonders beim Erwerb einer teuren Immobilie mit wenig Eigenkapital und einer langen Laufzeit ist eine hohe Restschuld zu begleichen.

– Heizöltankversicherung oder Gewässerschadenhaftpflicht: Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankversicherung genannt, greift bei Schäden durch Ihre Ölheizungsanlage. Bei der Öltankhaftpflicht sind Sie als Inhaber der Anlage sowie alle Personen, die Sie mit der Wartung der Heizung beauftragen, versichert. Der Versicherer übernimmt im Schadensfall unter anderem die Kosten, um den Gewässerschaden zu begrenzen, die Anlage zu reparieren oder verletzte Personen ärztlich versorgen zu lassen.


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