Hausgeldabrechnungen in der WEG

Ein miniatur Holzhaus neben Hausgeld

Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder eine solche erwerben möchte, hat es nicht leicht. Die Stichwörter hierbei sind Wirtschaftspläne, Hausgeld, Instandhaltungsrücklagen und Hausgeldabrechnungen. Demnach ist es sinnvoll sich als Wohnungseigentümer, mit den üblichen Fragen rund um die Hausgeldabrechnung auseinanderzusetzen, da es hierbei besonders um den Werterhalt der Wohnung geht. Der folgende Blog fasst alle Informationen zusammen, die Sie zu den Themen Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen wissen müssen.

Der Wirtschaftsplan und was er mit der Hausgeldabrechnung zu tun hat

Der Wirtschaftsplan, über den die Wohnungseigentümer auf der Eigentümerversammlung beschließen, wird vor Beginn eines Wirtschaftsjahres ohne Aufforderung und ohne Beschluss vom Hausverwalter beschlossen. Des Weiteren ist es Aufgabe der Hausverwaltung, den Eigentümern den Wirtschaftsplan für das folgende Wirtschaftsjahr vorzulegen. Der Wirtschaftsplan beinhaltet die Kalkulation der erwarteten oder geschätzten Einnahmen und Ausgaben der Eigentümerschaft für das nächste Kalenderjahr und stellt diese gegenüber. Dabei bezieht sich der Wirtschaftsplan ausschließlich auf das Eigentum der Eigentümergemeinschaft. 

Gemäß § 28 WEG, setzt sich der Wirtschaftsplan aus folgenden Punkten zusammen

– Kalkulation der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Bewirtschaftung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

– Zuführung der veranschlagten Kosten für geplante Instandhaltungsrücklagen

– Die Anteilmäßige Verpflichtung jedes Wohnungseigentümers an den Kosten in Höhe des Hausgeldes

Das Hausgeld

Eigentümer müssen gegenüber Mietern weit mehr Kosten tragen, als die herkömmlichen Nebenkosten. Diese Fallen in der regel 30% höher aus, als die Nebenkosten die der Mieter zahlt. Als Besitzer einer Eigentumswohnung im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft, gehört Dir neben der Wohnung auch ein Teil des Gemeinschaftseigentums. Dazu zählen unter anderem Wände, Flure und Gartenanlagen.

Das monatliche Hausgeld setzt sich zusammen aus den Kosten für Verwaltung und Instandhaltung, welches von den Mitgliedern der Wohneigentumsgemeinschaft an den WEG-Verwalter gezahlt und am Jahresende abgerechnet wird.

Geldmünzen neben einem Taschenrechner
Das Hausgeld für Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen ist schätzungsweise 1/3 teurer als die Nebenkosten eines Mieters

Der Eigentümer trägt also neben den herkömmlichen Nebenkosten für Strom und Müllabfuhr auch die Verwaltungskosten und muss entsprechende Rücklagen für Reparaturen und Renovierungsarbeiten bilden. Die Höhe des Hausgeldes und der Instandhaltungsrücklage wird zunächst vom Hausverwalter festgelegt. Dieser Betrag wird anhand der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aus dem Wirtschaftsplan abgeleitet.

Was sind überhaupt Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen?

– Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten umfassen die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes oder der erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Kontoführung der Eigentümerschaft, Haus/Wohnungsverwaltung und Geschäftsführung.

– Instandhaltungsrücklage

Wohnungseigentümer verschaffen sich mithilfe der Instandhaltungsrücklage ein finanzielles Polster für zukünftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Damit möchten Eigentümer die plötzliche finanzielle Belastung im Falle solcher Instandhaltungsmaßnahmen vorzubeugen.

Die Hausgeldabrechnung

In der Hausgeldabrechnung werden die Einnahmen und Ausgaben der Wohneigentümergemeinschaft errechnet. Sie informiert über die Kosten für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Dabei werden die monatlich geleisteten Hausgeld-Vorauszahlungen jedes einzelnen Eigentümers mit den tatsächlich angefallenen Ausgaben verrechnet, sodass am Ende für jeden Eigentümer feststeht, ob er eine Nachzahlung zu leisten hat oder über ein Guthaben verfügt. Schließlich werden mit der Hausgeldabrechnung jene Hausgeldzahlungen des vergangenen Jahres abgerechnet.

Wichtige Abgrenzung zur Nebenkostenabrechnung

Während die sogenannte Nebenkostenabrechnung oder auch Betriebskostenrechnung für den Mieter erstellt wird, so ist die Hausgeldabrechnung für den Eigentümer bestimmt.


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