Welche Wasserschäden zahlt die Versicherung?

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Für Wasserschäden in den eigenen vier Wänden kann vieles schuld sein: ein Rohrbruch, eine Verstopfung, eine Überschwemmung oder ein Starkregen. Doch in welchem Fall zahlt die Versicherung und in welchem nicht?

Wasserschäden sind die häufigsten Gebäudeschäden

Wasserschäden sind die häufigste Schadenart, mit denen Eigentümer sich herumschlagen müssen. Dabei hatten über die Hälfte aller Haushalte in Europa bereits mindestens einen Wasserschaden. Bei rund 222,8 Millionen Privathaushalten in Europa im Jahr 2018 wird deutlich, dass Wasserschäden für Eigentümer und Versicherungen ein großes Problem darstellen. Dabei werden rund 65% aller Wasserschäden durch Rohrbrüche oder Risse in der Leitung verursacht. Gerade ältere und renovierungsbedürftige Gebäude sind anfällig für rissige Leitungen und Rohrbrüche.

Tritt ein Wasserschaden ein, dann ist es wichtig schnell zu handeln, um Folgeschäden zu vermeiden. Hierzu hat Friendsurance einen ausführlichen Blogbeitrag mit Infografik angefertigt, der beschreibt, wie man bei einem Wasserschaden vorgehen sollte.

Durchschnittlich alle 30 Sekunden ein Wasserschaden

Wie bereits erwähnt, sind Wasserschäden die häufigsten Schadenarten im Gebäudebereich. Aber nicht alle Wasserschäden werden durch die Versicherung reguliert.

Um herauszufinden, ob ein Wasserschaden von der Versicherung bezahlt wird oder nicht, ist es wichtig, sich erst einmal folgende Frage zu stellen.

1. Welche Versicherung sollte meinen Schaden bezahlen? Für Schäden am Gebäude kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf.

Ist durch einen Wasserschaden das eigene Mobiliar beschädigt worden, dann muss hierfür die Hausratversicherung kontaktiert werden. Wurde durch Eigenverschulden ein Schaden verursacht, der nicht nur die eigene Wohnung betrifft, dann muss die Haftpflichtversicherung kontaktiert werden.

Mehr dazu gibt es hier.

2. Habe ich einen Selbstbehalt mit meiner Versicherung vereinbart? Sollte dies der Fall sein, dann reguliert die Versicherung ausschließlich, wenn die Kosten etwaiger Rechnungen über dem vereinbarten Selbstbehalt liegen. Wichtig: Der Selbstbehalt wird immer von der zu regulierenden Gesamtsumme abgezogen.

3. Wie ist der Wasserschaden zustande gekommen? Es macht einen Unterschied, ob der Ursprung des Schadens ein Rohrbruch oder eine Überschwemmung war. Sollte der Schaden durch eine Überschwemmung oder Starkregen entstanden sein, dann ist es wichtig zu prüfen, ob Elementarschäden im Versicherungsvertrag mit abgesichert sind.

4. Neben der ursächlichen Schadenart ist es auch wichtig im Vorfeld zu überlegen, was die Schadenursache sein könnte. Bei welcher Schadenursache eventuell nicht reguliert wird, ist sehr stark von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und dem vereinbarten Versicherungsvertrag abhängig.

Undichte Silikonfugen, Fugenrisse etc.

Der bekannte Rohrbruch oder eine Undichtigkeit sind zwar geläufige Ursachen für einen Leitungswasserschaden, aber ein Großteil der Schäden entstehen durch undichte Silikonfugen oder durch Rissen in den Fugen. Silikonfugen oder Dichtungsbänder gelten als Wartungsfugen. Diese müssen regelmäßig überprüft, gewartet und gegebenenfalls erneuert werden.

Kommt es zu einem Schaden durch eine undichte Silikonfuge, dann ist schnelles Handeln und das direkte Kontaktieren der Versicherung wichtig, um zu klären, welche Maßnahmen die Versicherung übernimmt. Schwierig ist hierbei oft die Kategorisierung des Wasseraustritts. Ist eine Silikonfuge in der Dusche undicht, dann gibt es keine eindeutige Grundlage, ob es sich hierbei um einen „bestimmungswidrigen“ Wasseraustritt oder einen „bestimmungsgemäßen“ Wasseraustritt, da das Leitungswasser willentlich zum Duschen aus dem Duschkopf fließt. Zusätzlich kommt die Frage hinzu, ob die Dusche über eine Duschwanne verfügt oder nur einen gefliesten Boden hat.

Allgemein lässt sich sagen, dass die Behebung der Schadenursache, also die Erneuerung der Silikonfugen, bei einer undichten Fuge nicht von der Versicherung übernommen wird und die Kosten der Versicherungsnehmer selbst trägt. Die Übernahme der Folgekosten bei einem Leitungswasserschaden durch undichte Silikonfugen wird von einem Großteil der Versicherungsgesellschaften getragen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, Versicherungsverträge in Bezug zur Kostenübernahme von Folgeschäden bei undichten Silikonfugen genau zu lesen und zu ergänzen, sollte dies notwendig sein.

Außenliegende Rohre

Liegt ein Rohrbruch oder eine Undichtigkeit an einem Rohr vor, dann sind unterschiedliche Dinge zu beachten. Ein wichtiger Faktor ist, ob das beschädigte Rohr innerhalb oder außerhalb des Gebäudes liegt. Hierbei gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatten, als innerhalb des Gebäudes. Die Rohe unterhalb der Bodenplatten zählen bereits nicht mehr zum Inneren des Gebäudes. Genauso können Ableitungsrohre und Regenrohre als außerhalb des Gebäudes gezählt werden.

Der Bruch eines Ableitungsrohres außerhalb des Gebäudes einschließlich der entstandenen Folgeschäden sind nur dann versichert, wenn es sich um ein Ableitungsrohr handelt, dass der Wasserversorgung dient. Entgegen der Erwartungen ist ein außenliegendes Regenrohr kein Ableitungsrohr, da es nicht Bestandteil der Wasserversorgung ist. Dadurch sind Schäden, die durch ein defektes Regenrohr entstanden sind, in der Regel nicht versichert.

Allgemein lässt sich sagen, dass ein Wasserschaden nicht immer von der Versicherung bezahlt wird. Wichtig ist zu wissen, wie der Schaden entstanden ist, bzw. woher das Wasser kommt und welche Schadenursachen bzw. Schadenarten versichert wurden.


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