Was zahlt die Versicherung eigentlich, wenn der Weihnachtsbaum brennt?

25.22.2020_Was zahlt die Versicherung-Weihnachtsbaum

Die Advents- und Weihnachtszeit lässt sich am besten gemütlich in den eigenen vier Wänden mit einem Weihnachtbaum und seinen Liebsten verbringen. Doch Achtung! Mit brennenden Adventskränzen oder Kerzen am Weihnachtsbaum sollte achtsam umgegangen werden. Denn durch Unfälle oder Missgeschicke kann das Weihnachtsfest schnell in einer Katastrophe enden.

Wohnungsbrände keine Einzelfälle

Feuerwehren im ganzen Land sind während der Weihnachts- und Adventszeit in ständiger Alarmbereitschaft. Jedes Jahr häuft sich die Anzahl der Brände, die durch entzündete Adventskränze und Weihnachtsbäume entstehen. Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), wurden 2018 rund 30.000 Brände in der Weihnachts- und Adventszeit verzeichnet. Damit lag die Zahl der Schäden, die durch Brände verursacht wurden im Herbst, Frühling und Sommer um 50 Prozent geringer als in der Zeit kurz vor Jahresende.

Welche Versicherung kommt für den Schaden durch einen brennenden Weihnachtsbaum auf?

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden an Einrichtung, den Geschenken oder anderen beweglichen Gegenständen auf, die möglicherweise durch den Brand vom Adventskranz oder dem Weihnachtsbaum entstanden sind. Doch nicht immer. In manchen Fällen hat die Versicherungsgesellschaft nämlich das Recht die Begleichung der Kosten zu verweigern. Grund dafür kann die grob fahrlässige oder leichtsinnige Handlung des Mieters oder Eigentümers sein. Dazu zählt aus Sicht der Versicherungsgesellschaft beispielsweise, wenn die Kerzen auf dem Weihnachtsbaum unbeaufsichtigt abbrennen. Zu den Beaufsichtigungsbefugten Personen zählen keine Kinder. Bei manchen Versicherern sind selbst die Schäden durch einen brennenden Weihnachtsbaum nicht gedeckt.

Wohngebäudeversicherung

Wird bei einem Brandschaden durch einen brennenden Weihnachtsbaum der Großteil des Hauses oder der Wohnung beschädigt, so springt die Wohngebäudeversicherung ein. Wichtig für den Versicherten ist hierbei den Brandort nach dem Brand in der Regel nicht zu verändern. Außer die Abdichtung der Fenster und die Beseitigung der Gefahren, sollte nichts verändert werden, da weitere Maßnahmen die Arbeit der Brandermittler erschweren könnten. Die Versicherungsgesellschaft leistet Ersatz für das Wohngebäude in Höhe der vereinbarten Summe sowie sekundäre Kosten. Auch hier gilt: wenn dem Brand eine Fahrlässigkeit vorausgegangen ist, zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht. Die Versicherung kommt ebenfalls für Schäden auf die durch Löschwasser oder Rußbildung verursacht werden.

Was du beim Weihnachtsbaum zu beachten hast

Der Weihnachtsbaum sollte erst kurz vor Beginn des Festes gekauft werden, sodass er nicht zu trocken ist und dadurch leicht brennbar ist. Regelmäßiges Gießen wirkt der Trockenheit und Entzündbarkeit des Christbaums entgegen. Für eine Gefahrenlose Advents- und Weihnachtszeit, ist es ebenfalls wichtig den Weihnachtsbaum auf stabilen Untergrund und fernab von brennbaren Stoffen und Gegenständen zu platzieren. Des Weiteren sollten Kerzen nie unbeaufsichtigt angezündet und Kinder immer im Auge behalten werden.

So bleibt der Weihnachtsbaum ganz

Hier haben wir für Dich alle Tipps und To Do’s für eine reibungslose Advents- und Winterzeit mit Deinen Liebsten aufgelistet. Denn: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

– Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt mit brennenden Kerzen in einem Raum gelassen werden.

– Der Weihnachtsbaum sollte mit ausreichend Platz zu den Wänden oder brennbaren Objekten aufgestellt werden.

– Wachskerzen auf Weihnachtsbäumen oder Adventskränzen sollten nicht vollständig sollten abgebrannt werden lassen.

– Unter dem Weihnachtbaum oder Adventskranz sollte eine feuerfeste Unterlage platziert werden.

Fazit

Weihnachten bietet seinen ganz eigenen Zauber. Wer also Wert auf Traditionelle Weihnachtsdeko mit Weihnachtsbaum, Adventskranz und Kerzen legt, der sollte achtsam bleiben. Hierbei empfehlen wir sicherheitshalber Vorkehrungen zu treffen, um einen möglichen Brand zu vermeiden. Gerade durch Rauchmelder, die in der Weihnachtszeit unverzichtbar sind, können Brände frühzeitig erkannt werden, um schnellstmöglich das retten, was zu retten ist. Im Schadensfall sind Mieter und Eigentümer nämlich zur Schadensminderung verpflichtet, um den entstandenen Schaden zu mindern oder abzuwenden.

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